Unzulässiger Abruf von Covid-19-Tests

BVwG verhängt Geldbuße in Höhe von EUR 500.000
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Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 21.1.2022, GZ W134 2246471-1 ua entschieden, dass Direktabrufe des Bildungsministeriums aus der Rahmenvereinbarung Covid-Testungen vom August 2021 rechtswidrig erfolgten und über den Bund eine Geldbuße iHv EUR 500.000,– verhängt.

Entscheidend war, dass der Rahmenvereinbarungspartner im Zuge des Abrufes einen im Vergleich zum Preis gemäß Basisrahmenvereinbarung deutlich erhöhten Preis pro Testperson angeboten hat. Weiters wurden die Leistungs- und Vertragsbedingungen insofern geändert, als ein bestimmtes Fabrikat des zu verwendenden Testkits vereinbart wurde.

Die Rahmenvereinbarung erlaubte Direktabrufe jedoch nur ohne die Änderung von Leistungs- und Vertragsbedingungen. Nach dem Bundesverwaltungsgericht handelt es sich dabei um einen schweren Verstoß gegen das Vergaberecht und eine gravierende Schädigung.