Der EuGH hat entschieden, dass der Auftraggeber gleichwertige Materialien nicht zulassen muss, wenn sich die Verwendung eines bestimmten Materials zwangsläufig aus dem Auftragsgegenstand ergibt (EuGH 16.1.2025, C-424/23, „DYKA Plastics“).
Sachverhalt
Ein Bieter ging gegen eine belgische (Bau-)Ausschreibung von Abwasserrohren vor, weil diese nur das Anbieten von Rohren aus Steinzeug…