Vergaberechtsgesetz 2026 | Neue Schwellenwerte ab 1.3.2026 vonRalf Blaha am27.02.2026VergaberechtAb 1.3.2026 gelten gemäß dem Vergaberechtsgesetz 2026 die folgenden Schwellenwerte: Betrugsversuche mit Informationen aus TED-Veröffentlichungen Zur Übersicht Bereits auf neuestem Beitrag