Unter Wertsicherung versteht man die Anpassung eines Preises für Leistungen in längerfristigen Verträgen. Der Klassiker – und wohl jedem schon begegnet – ist die Anpassung des Mietzinses an die Inflationsrate. Eine sachgerechte Wertsicherungsklausel bedarf jedoch einer vertieften Auseinandersetzung.
In den allermeisten Verträgen begnügen sich die Parteien mit der Vereinbarung des derzeit gültigen Verbraucherpreisindex (dzt VPI 2020) als Bezugspunkt für die darauf aufbauende Vereinbarung der Wertsicherung. Doch wie hilfreich ist ein Index, wenn er nicht ausreichend auf die Waren oder Dienstleistungen Bezug nimmt, um die es im Vertrag eigentlich geht?
Bei Ausschreibungen kann die unreflektierte Verwendung eines unpassenden Index zu Risikoaufschlägen der Bieter und damit teureren Angeboten führen. In Zeiten unvorhersehbarer Preisentwicklungen ist zu überlegen, ob es zweckmäßig ist, die vergaberechtlich zulässige Festpreisperiode von einem Jahr auszuschöpfen – eine kürzere Preisbindung erleichtert den Bietern die Kalkulation.
Ein heißes Thema ist das derzeit im Bereich der Bauaufträge, wo idR der Baupreisindex herangezogen wird. Er differenziert zwischen einer Bewertung für „Hochbau“, „Hoch- und Tiefbau“ und „Tiefbau“. Blickt man auf den Baupreisindex für Hochbau, ist aufgrund der allgemein bekannten Preissteigerungen im Baubereich nur logisch, dass sich dieser markant erhöht hat. Direkt im Vergleich dazu blieb die Erhöhung im Bereich „Tiefbau“ auf Normalniveau.
Was ist nun zu tun, wenn man einen Bauauftrag mit reinen Tiefbauleistungen für alle Seiten fair ausschreiben möchte? Darf man sich auf Seiten des Auftraggebers mit der These „Im Baubereich wurde alles teurer“ begnügen oder sollte man doch genauer hinschauen – wir sagen ja!
Die Effektivität der Indexierung kann man auch erhöhen, wenn man nicht das gesamte Entgelt einem Index unterstellt, sondern für einzelne Leistungsteile jeweils passende Indices vorsieht. So haben wir zB bei der Beschaffung von Druckereierzeugnissen den Preisanteil des Papiers mit dem EUWID Index wertgesichert.
Die Indexierung von Verträgen verlangt eine Sensibilität für wirtschaftliche Aspekte wie Lieferketten, Verfügbarkeit von Rohstoffen und Personal etc. Ein guter Jurist begnügt sich nie mit dem Standard und bietet eine auch in der Praxis umsetzbare Regelung. Gerne stehen wir Ihnen bei solchen Fragen zur Seite.