Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen vom 21.1.2022, GZ W134 2246471-1 ua entschieden, dass Direktabrufe des Bildungsministeriums aus der Rahmenvereinbarung Covid-Testungen vom August 2021 rechtswidrig erfolgten und über den Bund eine Geldbuße iHv EUR 500.000,– verhängt.
Entscheidend war, dass der Rahmenvereinbarungspartner im Zuge des Abrufes einen im Vergleich zum Preis…